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Pressemitteilungen (Jahr 2004)


Frank Sichau: Bundesgestzgeber hat die Struktur der Fachgerichtsbarkeit weiterentwickelt

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Pressemitteilung:
11. Februar 2004

verantwortlich: Frank Sichau
44651 Herne, Rathausstr. 22
Telefon: 02325/988497
Telefax: 02325/988498
emal: frank.sichau@landtag.nrw.de
Internet: www.frank-sichau.de

Frank Sichau: Bundesgesetzgeber hat die Struktur der Fachgerichtsbarkeit weiterentwickelt


Nach der Zustimmung des Vermittlungsverfahrens durch den Deutschen Bundestag treten die neuen Arbeitsmarktgesetze nun zum 01.01.2005 in Kraft.
"Danach sind die Zuständigkeiten für das Arbeitslosengeld II sowie für sozialhilferechtliche Verfahren nach dem SGB XII der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen worden", erläutert der rechtpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Frank Sichau. Verfassungsrechtliche Grundlage der Sozialgerichtsbarkeit ist Artikel 10 (2) des Grundgesetzes. Die baldige Zuständigkeit sozialhilferechtlicher Verfahren bei den Sozialgerichten entspricht dann der allgemeinen Auffassung in der Bevölkerung, auch wenn es dabei um kommunales Verwaltungshandeln geht.

Die Sozialgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen hat kürzlich ihr 50jähriges Jubiläum gefeiert. Sie hat sich außerordentlich bewährt. Sie ist bevölkerungsnah durch Gerichtstage und ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Die Sozialgerichtsbarkeit arbeitet nach dem Amtsermittlungsgrundsatz, ist für die Bürgerschaft außerordentlich kostengünstig und kommt relativ zügig zu Entscheidungen. "Die SPD-Landtagsfraktion wünscht, dass der Rechtsausschuss sich alsbald über die neue Situation unterrichten lässt und über mögliche Folgerungen debattiert", so Sichau weiter.

Bereits diskutiert wurde auf Landesebene eine weitere mögliche Fortentwicklung der Fachgerichtsbarkeiten, allerdings vor dem Hintergrund der Struktur der Gerichtsverfassung in Europa; denn es gibt in den meisten europäischen Staaten lediglich zwei Gerichtsbarkeiten: Erstens die Allgemeine Gerichtsbarkeit mit ihren Zivil- sowie Strafsachen und zweitens die Fachgerichtsbarkeit mit ihren Finanz-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialsachen.

Wegen der Komplexität in den einzelnen Fachgerichtsbarkeiten, deren Arbeit jeweils unterschiedliche Vorbereitung und Einarbeitung erfordert, ist eine elementare Integration dieser Gerichtsbarkeiten kaum möglich. "In NRW wird deshalb sinnvoller weise weiterhin angestrebt, Fachgerichtsbarkeiten nach Möglichkeit in Justizzentren additiv zusammenzuführen - wie zum Beispiel in Dortmund", bemerkt der SPD-Rechtspolitiker. Auf diese Weise würden Kosten im Unterstützungsbereich reduziert. Schließlich seien Justizzentren in der Bevölkerung gut wahrnehmbar und daher auch im öffentlichen Bewusstsein verankert.


Copyright 2004 Frank Sichau (MdL) im Landtag NRW.


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Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen